ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Ansprechpartnerin

Carmen Schneider

Tel: 07940/9225-30
pflegedienst(at)drk-hohenlohe.de

Dieselstraße 10
74653 Künzelsau

Ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst

Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Die ambulanten Betreuungs- und Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause und in vertrauter Umgebung stattfinden kann.

Aufgabe der eingesetzten FachKräfte ist es, die Selbständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Betreuung und Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden.

Je nach Pflegegrad und individuellen Anforderungen bietet der DRK Betreuungs- und Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.

Leistungen der Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle  notwendigen Pflegeleistungen, die die Bereiche  Körperpflege, Ernährung, Mobilität und andere nicht-medizinische Leistungen betreffen, die im Rahmen der Pflege anfallen. Beispiele für grundpflegerische Leistungen sind:

  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Stehen, An- und Auskleiden
  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahn- und Haarpflege
  • Ernährung: Anreichung von Nahrung und ihre mundgerechte Zubereitung

Hilfe beim Ausscheiden: Inkontinenzversorgung, Hilfe bei Toilettengängen

Leistungen der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege bezeichnet alle Pflegeleistungen, die von einem Arzt verschrieben wurden und von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege sind:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung (bei Erst- oder Neueinstellung von Diabetes-Patienten)
  • Wundpflege
  • Gabe von Medikamenten
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle des Patienten und der Angehörigen)

Mit unseren Angeboten geben wir Hilfestellungen und Unterstützung wo es notwendig ist, um Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben zu erleichtern, gleich ob Sie akut oder chronisch erkrankt, vorübergehend oder auf Dauer hilfe - oder pflegebedürftig sind.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Kostenerstattung ist, welche Pflegeleistungen Sie von der Pflegekasse erhalten. Gerne beraten wir Sie zu unserem Leistungsangebot und dessen Finanzierungsmöglichkeiten ausführlich.