Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Die ambulanten Betreuungs- und Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause und in vertrauter Umgebung stattfinden kann.
Aufgabe der eingesetzten FachKräfte ist es, die Selbständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Betreuung und Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden.
Je nach Pflegegrad und individuellen Anforderungen bietet der DRK Betreuungs- und Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.
Die Grundpflege umfasst alle notwendigen Pflegeleistungen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und andere nicht-medizinische Leistungen betreffen, die im Rahmen der Pflege anfallen. Beispiele für grundpflegerische Leistungen sind:
Hilfe beim Ausscheiden: Inkontinenzversorgung, Hilfe bei Toilettengängen
Die Behandlungspflege bezeichnet alle Pflegeleistungen, die von einem Arzt verschrieben wurden und von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege sind:
Mit unseren Angeboten geben wir Hilfestellungen und Unterstützung wo es notwendig ist, um Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben zu erleichtern, gleich ob Sie akut oder chronisch erkrankt, vorübergehend oder auf Dauer hilfe - oder pflegebedürftig sind.
Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Kostenerstattung ist, welche Pflegeleistungen Sie von der Pflegekasse erhalten. Gerne beraten wir Sie zu unserem Leistungsangebot und dessen Finanzierungsmöglichkeiten ausführlich.