Soziale
Dienstleistungen: Kranken- und Pflegedienste
Verbesserte Leistungen für dementiell erkrankte Menschen
Seit dem 1. Januar gilt das sog. Plegeleistungsergänzungsgesetz.
Es sieht Verbesserung für Angehörige vor, die dementiell
erkrankte Menschen versorgen. So sind zusätzliche finanzielle
Hilfen in Höhe von 460 € pro Jahr vorgesehen. Wenn
z.B. die Angehörigen einen Nachmittag frei brauchen,
können die Mittel für die Betreuung der kranken
Menschen durch den häuslichen Pflegedienst verwendet
werden. |