19. Mai 2012

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Soziale Dienstleistungen:

Kranken- und Pflegedienste

Verbesserte Leistungen für dementiell erkrankte Menschen

Seit dem 1. Januar gilt das sog. Plegeleistungsergänzungsgesetz. Es sieht Verbesserung für Angehörige vor, die dementiell erkrankte Menschen versorgen. So sind zusätzliche finanzielle Hilfen in Höhe von 460 € pro Jahr vorgesehen. Wenn z.B. die Angehörigen einen Nachmittag frei brauchen, können die Mittel für die Betreuung der kranken Menschen durch den häuslichen Pflegedienst verwendet werden.


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Ulrich Hald
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